Inklusion an der Gesamtschule DU Süd   

Für alle Fragen zum Thema Inklusion steht Ihnen das ``Team Inklusion´´ zur Verfügung.

inklusion

 

Kontakt

Mo.-Fr. von 8 – 16 Uhr:
Herr Zöllner
(0157 33735580)
team.inklusion@ge-duisburg-sued.eu
Termine nach Vereinbarung

 

 

Das Team Inklusion der Gesamtschule Duisburg Süd (v.l.n.r.): 

Frau Grundig;  Herr Zöllner;  Frau Koc;  Herr Tummes;  Frau Ganser

 

Unser Verständnis

  • Inklusion heißt alle Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen willkommen.
  • Inklusion bedeutet gemeinsames und individuelles Lernen.
  • Inklusion meint: Alle sollen die Möglichkeit haben, an allen Bereichen des Lebens gleichberechtigt teilzuhaben und „mitzumachen“.
  • „Es ist normal, verschieden zu sein“ (Richard von Weizsäcker, 1993).
  • Wirklich inklusiv sind wir erst, wenn wir diesen Begriff nicht mehr benötigen.

 

Gemeinsames Lernens

Die Gesamtschule DU Süd ist eine Schule des „Gemeinsamen Lernens“. Hier werden in vielen Klassen Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf unterrichtet.

Inklusion ist keine Methode, kein Verfahren und kein Organisationsmodell, sondern die Basis für gemeinsames und gleichberechtigtes Leben und Lernen aller Schüler*innen in unserer Schule, egal welche Form der Unterstützung sie brauchen oder nicht.

Inzwischen leben und lernen in den Sekundarstufen I und II der GE Duisburg Süd mehr als 60 Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf mit unterschiedlichen Förder-schwerpunkten. Pro Jahr nimmt die Schule ca. 10 Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf auf.

In einer lebendigen, sich entwickelnden Schule lebt und entwickelt sich auch die Inklusion und passt sich neuen Anforderungen und Bedingungen an.

Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit ALLEN, die diesen Weg mit uns gemeinsam gehen möchten.


So arbeiten wir gemeinsam daran, alle Schüler*innen zu bestmöglichen Abschlüssen zu führen. Wir, das sind das Team Inklusion, das Team Sozialpädagogik, Lehrkräfte, Eltern, das nicht-pädagogische Personal der Schule, die Inklusionsbegleiter*innen und deren Träger das  „Integrationsmodell Duisburg“ (integrationsmodell.de/offene_hilfen), die Reha-Teams der Agentur für Arbeit, der Integrationsfachdienst, das Autismus Zentrum (http://www.autismus-muelheim.de/atz/), sowie eine Vielzahl weiterer außerschulischer Kooperationspartner.

 

Sonderpädagogische Unterstützung und Förderschwerpunkte

Aus den anzutreffenden unterschiedlichen Entwicklungs‑, Erfahrungs‑, Lebens- sowie Lern- und Leistungsunterschieden ergibt sich die Notwendigkeit einer Unterrichtskultur, die das individuelle Lernen ermöglicht. Dies betrachten wir als logische Schlussfolgerung der Vielfalt.

An unserer Schule findet inklusive Bildung statt, indem Schüler*innen mit und ohne Beeinträchtigungen gemeinsam unterrichtet und erzogen werden.

Einen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung können begründen:

  1. Lern- und Entwicklungsstörungen (Förderbereich Lernen , Sprache, Emotionale und soziale Entwicklung,
  1. Geistige Einschränkungen (Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung),
  2. Körperliche Einschränkungen (Förderschwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung),
  3. Hörschädigungen (Gehörlosigkeit, Schwerhörigkeit),
  4. Sehschädigungen (Blindheit, Sehbehinderung),
  5. Autismus-Spektrum-Störungen.

Die Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf können entweder wie ihre Mitschüler*innen ohne besonderen Unterstützungsbedarf unterrichtet werden (zielgleich) oder im Bildungsgang LERNEN bzw. GEISTIGE ENTWICKLUNG (beides zieldifferent) gefördert werden.

Dies bedeutet in der Praxis zum Beispiel, dass Schüler*innen in den zieldifferenten Bildungsgängen in der Regel differenzierte Klassenarbeiten schreiben, am Ende des Schuljahres ein Textzeugnis erhalten oder auch in einzelnen Fachunterrichtsstunden individuell gefördert werden.

Der zieldifferente Unterricht erfolgt in der Regel binnendifferenziert, d.h. die Schüler*innen mit unterstützungsbedarf werden in ihrer Klasse gemeinsam mit ihren Mitschüler*innen unterrichtet. Diese Differenzierung findet auf unterschiedlichen Ebenen statt, wobei grundsätzlich zwischen einer quantitativen oder qualitativen Differenzierung unterschieden werden kann:

Quantitative Differenzierung

Qualitative Differenzierung

Differenzierung nach dem Umfang des Unterrichtsstoffes

Differenzierung nach Methoden und Medien

Differenzierung nach persönlichem Lern- und Arbeitstempo

Differenzierung nach Schwierigkeitsgrad

Differenzierung nach zeitlichem Umfang

Differenzierung nach Arbeitsweisen der Schülerinnen und Schüler

 

Differenzierung nach Sozialform

Die Art und der Umfang der Förderung orientiert sich an dem individuellen Förderplan der Schüler*innen mit Unterstützungsbedarf. Darüber hinaus, können Eltern aller Schüler*innen, bei denen eine zeitweilige oder langandauernde Lern- oder Verhaltenseinschränkung vorliegt (LRS, AD(H)S, ASS, Einschränkungen in der Sprache oder im Sehen / Hören, etc.) einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen.

Ab dem Jahrgang sieben nehmen alle Schüler*innen an dem Programm zur Berufsorientierung  „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA / KAoA-StAr) teil.

https://www.berufsorientierung-nrw.de/landesinitiative/standardelemente-in-der-sekundarstufe-i/kaoa-erklaerfilme/ 

 

Unsere Schule - Eine Schule der Vielfalt - Eine Schule mit allen Abschlüssen - Eine Schule für alle - Eine Schule mit Herzherz