Aufhebung der Maskenpflicht im Unterricht ab dem 02.11.2021
Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern und liebe Kolleginnen und Kollegen,
wie durch die Presse bereits bekannt, wird es laut Schulmail des Ministeriums (vom 28.10.2021) ab dem 02.11.2021 keine Maskenpflicht für die Schülerinnen und Schüler im Unterricht in den Phasen geben, in denen sie an ihren festen Plätzen sitzen.
Dies führt dazu, dass im Falle einer Infektion auch die direkten Sitznachbarn wieder mit in Quarantäne gehen müssen. Sollte es im Klassen- oder Kursraum Gruppentische geben, so wird laut Aussage des Gesundheitsamtes die gesamte Tischgruppe in Quarantäne geschickt. Wir gehen also davon aus, dass demnächst wieder häufiger Kinder oder Jugendliche ohne eigene Infektion für eine gewisse Zeit nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können. Bei den stark ansteigenden Inzidenzen, besonders in der Altersgruppe der 12- bis 18-Jährigen, wird sich das ohne Maske wahrscheinlich nicht vermeiden lassen.
Sollte sich die gesamte Lerngruppe dafür entscheiden, freiwillig weiterhin Masken zu tragen, so wird laut Aussage des Gesundheitsamtes „in der Regel nur bei größeren Ausbruchsgeschehen eine Quarantänemaßnahme ergriffen“ werden. Dies bietet einen Anreiz dafür, auch weiterhin durch das Maskentragen sich und andere stärker zu schützen, darf aber auch zu keiner Diskriminierung von Schülerinnen und Schülern führen, die von dem Recht zur Maskenbefreiung Gebrauch machen wollen. Für das Aussprechen der Quarantäne nach positivem PCR-Test ist weiterhin das Gesundheitsamt Duisburg zuständig.
Wir wünschen uns und hoffen sehr, dass wir als Schulgemeinde trotz der Widrigkeiten, mit der die pandemische Situation uns immer wieder neu konfrontiert, gut durch den Herbst und Winter kommen werden und unsere Schülerinnen und Schüler und unsere Lehrkräfte möglichst viel Zeit im Präsenzunterricht verbringen können.
Bleiben Sie und bleibt ihr möglichst gesund!!!
Elke Bergers
Schulleiterin GE Süd